Weshalb und Warum?
Wir tragen laut FFH Verordnung in unseren Breiten besondere Schutzverpflichtung für Buchenwälder und ihre Biozönosen. (Eine Biozönose (von griechisch bios = Leben u. koinós = gemeinsam) ist eine Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum (Biotop) bzw. Standort. Biozönose und Biotop bilden zusammen das Ökosystem)
Die Wissenschaft weist hierbei ganz aktuell das Angebot von Alt- und Totholz als Schlüsselfaktor zur Stabilisierung der Biodiversität und Teil der Vernetzung der Lebensräume der Buchenwälder auch im überregionalen Biotopverbund nach. Neben dem Vorhalten möglichst grosser Flächen für den Ablauf der natürlichen Dynamik im Wald muss die Anzahl der ausfaulenden alten Bäume mit ihrer Sukzession für den Wald erhöht werden. Es fehlt im Wirtschaftswald in der ganz großen Mehrzahl bis zu 2/3 des natürlichen Lebensweges der Bäume. So hat die AGNU sich intensiv in den vergangenen Jahren um die Ausweisung von Altholzinseln im Braunfelser Wald bemüht und ist damit, hier vor allem mit Unterstützung der Fraktion der Grünen im Stadtparlament – im Grund aber mit Hilfe und Unterstützung aller Fraktionen, beispielhaft erfolgreich gewesen.
Altholzinseln für Braunfels in der Diskussion
Wir müssen und wollen speziell in Braunfels gewährleisten, dass die Ansprüche an den Wald, was die Erholung den Naturschutz und wirtschaftliche Erwägungen angeht, gleichrangig behandelt werden. Braunfels verfügt über 2000 Hektar Wald. Die AGNU (hier FWGeorg und J.Bernecke) hatte in Treffen mit Vertretern von Hessenforst (Förster P.Thorn und Einrichter Langlotz) 11 Flächen als Altholzinseln vorgeschlagen, d.h. diese Flächen sollen aus der forstlichen Nutzung – der Bewirtschaftung herausgenommen werden. Ebenso sollen alte Einzelbäume oder alte Baumgruppen aus der Bewirtschaftung – Einzelne alte Eichen ab einem Alter von 200 – 250 Jahren sollen ebenso geschützt werden.
Die Größe dieser Areale liegt zwischen 1 – 4 Hektar . Hier sollen sich wie ein Netz ökologische Rückzugsgebiete entwickeln – die für die Artenvielfalt auf allen Ebenen von unschätzbarem Wert sind. Dort soll sich ein wirklicher Wald mit urwüchsigen Bäumen, auch stehenden und liegendem Todholz entwickeln dürfen – in den Höhlen finden Schwarzspecht, Waldkauz oder Hohltaube bis zu Fledermäusen, Hornissen und Wildbienen und unzählige weitere Arten einen geschützten Lebensraum. Altes und auch absterbendes Holz stellt in ursprünglichen Wäldern nicht nur ein strukturerhöhendes Element, sondern vor allem ein gewaltiges Potential toter Biomasse dar. Am und im totem Holz kommt es zu einer Vielzahl physikalischer, chemischer und biologischer Prozesse, die von wesentlicher Bedeutung für die Bodenentwicklung, die Humusbildung, den Wasser und Temperaturhaushalt, die Stoff- und Energiekreisläufe im Ökosystem Wald und die Besiedlung durch unterschiedlichste Tier-, Pflanzen und Pilzarten sind.
Die Vielfalt der von Natur aus vorkommenden Alt- und Totholzformen ließ im Laufe der Evolution eine vielseitige und zum Teil hoch spezialisierte Waldfauna und- flora entstehen. Alte Bäume und Totholz wurden zu unentbehrlichen Lebensräumen für eine Vielzahl der bei ursprüngliche heimischen Organismen. Die im absterbenden Holz existierende Fülle von Lebensgemeinschaften macht in erheblichem Maße die Biodiversität eines Waldes aus. Nach Schätzungen hängen über 20 Prozent der Waldfauna in irgendeiner Weise vom Totholz ab. So sind etwa 1300 Käferarten und gar 1500 heimische Pilze auf Totholzstrukturen angewiesen.
Ergebnis der AGNU Bemühungen: Altholzinseln für Braunfels realisiert
In Zusammenarbeit mit Hessenforst, AGNU und HGON hat die Stadt Braunfels im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Forsteinrichtung 10 sogenannteAltholzinseln mit einer Größe zwischen 0,5 und 2,1 Hektar in allen Stadtteilen ausgewiesen. (Dazu kommen im Grunde die 20 Hektar des Naturschutzgebietes Urwaldzelle)
Aus der Forsteinrichtung – dem Plan für die nächsten 10 Jahre, den Braunfelser Wald betreffend: Mit Zustimmung der Waldbesitzerin wurden auf Anregung der AGNU Braunfels 10 Bestände (1-3 je Gemarkung) als Altholzinseln ausgewiesen und als WarB aus der regelmäßigen Bewirtschaftung ausgeschieden. Des Weiteren berücksichtigt die Nutzungsplanung auch in Buchenaltbeständen im regelmäßigen Betrieb die berechtigten Interessen des Naturschutzes, geeignete alte Einzelbäume und Baumgruppen zu erhalten und in die Zerfallsphase zu überführen.
Insgesamt wurden auf 35 ha, d.s. 2 % der Holzbodenfläche, schutzwürdige Biotope ausgewiesen. Es handelt sich dabei i.a. um Feldgehölze und Feuchtbiotope.
Im Zuge der Forsteinrichtung wurde eine bestandsweise Totholzschätzung nach 3 Stufen (1-5 Vfm/ha,6-15 Vfm/ha, über 15 Vfm/ha) durchgeführt. Dabei wurden auf 331 ha (17% der BBF) nennenswertes Totholz (über 20cm Durchmesser, ohne Stubben) vorgefunden.